Batteriegesetzhinweise
Hinweis zur Entsorgung
von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder
Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten
Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche
Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll
entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien
gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung
gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an
einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir
sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von
Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere
Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art
beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment
führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter
Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns
zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der
im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der
Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
(s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien
nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei
Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002
Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten,
befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische
Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei
steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg"
für Quecksilber.